Bürgerbegehren zu Stuttgart 21
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 startet ein neues Bürgerbegehren mit dem Ziel des Ausstiegs der Stadt Stuttgart aus dem Projekt.
Hintergrund des nun gestarteten Bürgerbegehrens ist die verfassungswidrige Beteiligung der Stadt an Stuttgart 21.
Wer das Bürgerbegehren unterschreiben darf und weitere detaillierte Informationen erhalten Sie unter Fragen & Antworten.
„In dieser Stadt gibt es einen ungelösten Konflikt, ein Gefühl der Ohnmacht - trotz Faktencheck, trotz Schlichterspruch. Dieser Konflikt kann nur gelöst werden, indem die Bürger endlich die Möglichkeit erhalten, zumindest über die Zuschüsse der Stadt zu Stuttgart 21 selber abstimmen zu können, mit dem Ziel der friedlichen Koexistenz in unserer Stadt.“
Sigrid Klausmann-Sittler
Autorin, Regisseurin und Vertrauensperson für den Bürgerentscheid
„Wenn die Stadt das Grundgesetz nonchalant bricht nach dem Motto: „wo kein Kläger, da kein Richter“, dann sind die Bürger der Stadt aufgerufen, dem einen Riegel vorzuschieben und die Stadt dazu anzuhalten, auf den Boden der Verfassung zurückzukehren.“
Bernhard Ludwig
Rechtsanwalt und Vertrauensperson für den Bürgerentscheid
„Kommunale Mittel werden für das äußerst umstrittene Großprojekt Stuttgart 21 verfassungswidrig zweckentfremdet, statt sie in die dringend benötigte Sanierung unserer oft desolaten Schulgebäude zu investieren, wofür sie eigentlich vorgesehen sind.“
Axel Wieland
1. Vorsitzender BUND Region Stuttgart und Vertrauensperson für den Bürgerentscheid
Download Unterschriftenliste:
„Das neue Bürgerbegehren zu Stuttgart21 ist geeignet und aussichtsreich, die kommunale Beteiligung daran zu kippen und damit auch die verfassungswidrige Mischfinanzierung des Landes und das gesamte Projekt in Frage zu stellen. Und - wie der Nagolder Streitfall zeigt - kann in einigen Monaten die rechtliche Wende eintreten, weil der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Eilverfahren zu Bürgerbegehren zugelassen hat (siehe [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] Die Projektträger täten schon im eigenen Interesse gut daran, auf keinen Fall weiter vollendete Tatsachen zu schaffen.“
Dr. Eisenhart von Loeper
Rechtsanwalt
Quelle:http://www.buergerbegehren-stuttgart.de/Buergerbegehren/Startseite.html
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 startet ein neues Bürgerbegehren mit dem Ziel des Ausstiegs der Stadt Stuttgart aus dem Projekt.
Hintergrund des nun gestarteten Bürgerbegehrens ist die verfassungswidrige Beteiligung der Stadt an Stuttgart 21.
Wer das Bürgerbegehren unterschreiben darf und weitere detaillierte Informationen erhalten Sie unter Fragen & Antworten.
„In dieser Stadt gibt es einen ungelösten Konflikt, ein Gefühl der Ohnmacht - trotz Faktencheck, trotz Schlichterspruch. Dieser Konflikt kann nur gelöst werden, indem die Bürger endlich die Möglichkeit erhalten, zumindest über die Zuschüsse der Stadt zu Stuttgart 21 selber abstimmen zu können, mit dem Ziel der friedlichen Koexistenz in unserer Stadt.“
Sigrid Klausmann-Sittler
Autorin, Regisseurin und Vertrauensperson für den Bürgerentscheid
„Wenn die Stadt das Grundgesetz nonchalant bricht nach dem Motto: „wo kein Kläger, da kein Richter“, dann sind die Bürger der Stadt aufgerufen, dem einen Riegel vorzuschieben und die Stadt dazu anzuhalten, auf den Boden der Verfassung zurückzukehren.“
Bernhard Ludwig
Rechtsanwalt und Vertrauensperson für den Bürgerentscheid
„Kommunale Mittel werden für das äußerst umstrittene Großprojekt Stuttgart 21 verfassungswidrig zweckentfremdet, statt sie in die dringend benötigte Sanierung unserer oft desolaten Schulgebäude zu investieren, wofür sie eigentlich vorgesehen sind.“
Axel Wieland
1. Vorsitzender BUND Region Stuttgart und Vertrauensperson für den Bürgerentscheid
Download Unterschriftenliste:
„Das neue Bürgerbegehren zu Stuttgart21 ist geeignet und aussichtsreich, die kommunale Beteiligung daran zu kippen und damit auch die verfassungswidrige Mischfinanzierung des Landes und das gesamte Projekt in Frage zu stellen. Und - wie der Nagolder Streitfall zeigt - kann in einigen Monaten die rechtliche Wende eintreten, weil der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Eilverfahren zu Bürgerbegehren zugelassen hat (siehe [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] Die Projektträger täten schon im eigenen Interesse gut daran, auf keinen Fall weiter vollendete Tatsachen zu schaffen.“
Dr. Eisenhart von Loeper
Rechtsanwalt
Quelle:http://www.buergerbegehren-stuttgart.de/Buergerbegehren/Startseite.html
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