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Pressemitteilung: Gutachtensauftrag an Prof. Dolde unzulässig? – „Chance vertan“




Publiziert am 22. Februar 2011 von Fritz Mielert



Pressemitteilung vom 22. Februar 2011
Die Stadt Stuttgart hat Rechtsanwalt Prof. Dolde beauftragt, sich
durch ein Gutachten bestätigen zu lassen, dass ihre finanzielle
Beteiligung an dem Projekt Stuttgart 21 mit dem Grundgesetz vereinbar
ist. Eine unbefangene Prüfung ist dabei nicht gewährleistet.

§ 43a Abs. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung verbietet die Übernahme
widerstreitender Interessen. Das ist der Fall, wenn die Gefahr besteht,
dass der Rechtsanwalt denselben Vorgang für den einen Mandanten in
diesem Sinne, für den anderen Mandanten in entgegengesetztem Sinne
bewerten müsste. Rechtsanwalt Prof. Dolde hatte bereits 2007 das Land
bei der Mischfinanzierung der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm beraten und
dem Land die Verfassungsmäßigkeit bescheinigt. Nun geht es um ein
Bürgerbegehren, das sich auf die Verfassungswidrigkeit der
Mischfinanzierung beruft. Die Stadt muss die Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens unparteiisch prüfen und bei einem erfolgreichen
Bürgerentscheid die Verfassungswidrigkeit gegenüber dem Land geltend
machen. Nach Auffassung der Mitglieder des Arbeitskreises „Juristen zu
Stuttgart 21“ kann daher ein Interessengegensatz zu der von Prof. Dolde
2007 für das Land vertretenen Rechtsposition bestehen. Prof. Dolde hätte
dann die beiden Gegner eines Kündigungsprozesses beraten. Zudem hat das
Land die Stadt beim Vertragsschluss vertreten und ist für mögliche
Fehler gegenüber der Stadt haftbar. Darauf hat auch OB Dr. Schuster in
der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2009 hingewiesen. Prof. Dolde wird
eine mögliche Interessenkollision bei Mandatsübernahme sorgfältig zu
prüfen haben.
Die rechtliche Situation sei zuletzt in 2007 intensiv geprüft worden,
hatte OB Schuster am 14.02.2011 noch erklärt. Das Ergebnis der
angeblichen „mehrfachen hausinternen Prüfung“ der Stadt (so deren
Pressesprecher Markus Vogt) hat sich in einer Antwort des OB Dr.
Schuster zur Anfrage 410/2007 und einer Stellungnahme in der
Gemeinderatssitzung vom 04.10.2007 niedergeschlagen. „Weitere
Erkenntnisse habe er nicht“, kommentierte OB Dr. Schuster seinerzeit die
dürftige Antwort der Stadt auf die Frage nach der
Verfassungswidrigkeit. „Die hausinterne Prüfung der Stadt hat zwei
lustlose Sätze hervorgebracht, ohne sich ernsthaft mit Art. 104a GG
auseinander zu setzen“, bemängelt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig,
Vertrauensperson des Bürgerbegehrens und Mitglied im Arbeitskreis
„Juristen zu Stuttgart 21“. OB Dr. Schuster hat sich vermutlich blind
auf das Land verlassen und nie sorgfältig die Rechtslage geprüft.
Mit dem neuen Gutachten sollen die Versäumnisse der Vergangenheit
kaschiert und nachträglich ein gewünschtes Ergebnis eingeholt werden.
„Offensichtlich hat OB Dr. Schuster dabei auch Angst, ein Ergebnis zu
erhalten, das ihm nicht gefällt, sonst hätte er einen anderen Gutachter
beauftragt“, schließt Ludwig. „So hat er die Chance vertan, durch ein
unabhängiges Gutachten Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wieder zu
gewinnen.“
„Die Projektbeteiligten haben reuevoll ein Kommunikationsdesaster und
mangelnde Transparenz eingestanden. Nun kommuniziert die Stadt aber
genau so weiter wie bisher“, kommentiert Sigrid Klausmann-Sittler die
hektischen Reaktionen der Stadt auf das von ihr unterstützte
Bürgerbegehren. „So braucht sie sich über den wachsenden Unmut und
Vertrauensverlust ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht zu wundern. OB Dr.
Schuster hat unser Bürgerbegehren reflexartig als Täuschung der Bürger
dargestellt. Wenn man sich aber seine Art der Kommunikation anschaut,
hat das Wort Täuschung immer einen seltsamen Beigeschmack.“
„Jetzt ist deutlich geworden, dass die Stadt sich zur Ausgabe von
knapp 300 Mio. EUR für Stuttgart 21 verpflichtet hat, ohne vorher
abschließend geprüft zu haben, ob sie dieses Geld nicht allein für
eigene Aufgaben verwenden muss, wie zum Beispiel die Instandhaltung von
Schulgebäuden, Bildung und Erziehung und gar nicht für ein Bahnprojekt
zweckentfremden darf“, ergänzt Axel Wieland, Vorsitzender BUND Region
Stuttgart und ebenfalls Vertrauensperson für das Bürgerbegehren.
Sigrid Klausmann-Sittler
Axel Wieland
Bernhard Ludwig
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 & Arbeitskreis Juristen zu Stuttgart 21
Pressekontakt:
Gerhard Pfeifer, BUND Umweltzentrum, Rotebühlstr. 86/1, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711/6197040
Patrick Kafka, BUND Umweltzentrum, Rotebühlstr. 86/1, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711/61970-20
und als PDF im Anhang
Anhänge
Juristen gegen S21 AttachmentGutachten Täuschung.pdf
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